Eine Jury in New Mexico hat Facebook nach dem Verbraucherschutzrecht des Bundesstaates wegen irreführender Angaben zu Datenschutzvorkehrungen haftbar gemacht. Das Urteil folgte auf einen zweiwöchigen Prozess, bei dem Aussagen über den Schutz von Nutzerdaten und die Kontrolle von Drittanbieteranwendungen durch das Unternehmen im Mittelpunkt standen. Der Richter wird die Strafen gesondert festlegen.
Das Urteil betrifft mehr als 43 Millionen Verstöße
Das Justizministerium von New Mexico erklärte, die Geschworenen hätten mehr als 43 Millionen Verstöße festgestellt. Der Bundesstaat argumentierte, Facebook habe die Schutzvorkehrungen für Daten falsch dargestellt, die über Drittanbieteranwendungen erhoben wurden, darunter auch Handlungen im Zusammenhang mit dem Cambridge-Analytica-Skandal. Die Jury stellte außerdem fest, dass das Unternehmen die Öffentlichkeit über die Überprüfung externer Entwickler getäuscht habe, die auf Nutzerinformationen zugriffen.
Meta widersprach dem Urteil und erklärte, das Unternehmen werde seine Datenschutzbilanz weiterhin verteidigen. Die Geschworenen folgten nicht allen Vorwürfen des Bundesstaates, und die endgültigen finanziellen Folgen bleiben bis zur Strafzumessungsphase ungeklärt. Die Berichterstattung sollte daher die Feststellung der Haftung von einer möglichen künftigen Entschädigungs- oder Strafzahlung unterscheiden.
Datenschutzversprechen erfordern überprüfbare Kontrollen
Digitale Plattformen sollten nachweisen können, wie Zugriffe Dritter überprüft und Verstöße erkannt werden und wie öffentliche Datenschutzerklärungen mit operativen Kontrollen verknüpft sind. Auditnachweise sollten Datenflüsse, Entwicklerberechtigungen und Abhilfemaßnahmen abdecken. SectechMedia verfolgt verwandte Themen in seiner Cybersecurity-Berichterstattung.

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